Augenlasern: Ist eine Krankschreibung möglich?

Geprüft von: Dr. med. Erik Wölfel 16. Dezember 2019, 12 Uhr Augenlasern
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Augenlasern

Die meisten Patienten sind nach der Augenlaserbehandlung von ihrem neuen Seherlebnis begeistert – und von der Schnelligkeit, mit der sich die Sehschärfe einstellt. Doch ist man auch genauso schnell wieder einsatzbereit für Beruf und Alltag? Wir fassen die wichtigsten Informationen zu Behandlung, der anschließenden Erholungszeit und Krankschreibung zusammen.

Am Tag der Behandlung

Die Augenlaserbehandlung erfolgt ambulant und dauert in der Regel etwa 10 Minuten pro Auge – das Lasern an sich sogar nur wenige Sekunden. Nach einer kurzen Ruhezeit dürfen Sie schon nach Hause gehen. Viele Patienten berichten nach einer LASIK Behandlung, dass sie bereits auf dem Heimweg die ersten Nummernschilder der Autos überraschend klar sehen konnten – natürlich ohne Sehhilfe. Trotz dieser Begeisterung ist am Tag der Behandlung Ruhe angesagt – geben Sie Ihrem Körper die Chance, sich langsam an den neuen Seheindruck zu gewöhnen. Die strikte Einhaltung des vom behandelnden Arzt verordneten Tropfenplans ist sehr wichtig. Nehmen Sie sich auch hierfür die nötige Zeit und Ruhe.  

Kurze Erholungsdauer nach LASIK

Die Schnelligkeit der Erholung der Augen und der Wiederherstellung der Sehkraft ist von Person zu Person unterschiedlich und hängt auch von der Behandlungsmethode ab. Bereits am Tag nach der Augenlaserbehandlung findet die erste Nachsorge-Untersuchung statt. Viele Patienten, die mit der LASIK behandelt wurden, erfreuen sich bereits dann an einer sehr guten Sehschärfe und fühlen sich schon ein bis zwei Tage nach der Behandlung fit genug, ihren Alltag wieder aufzunehmen. Ein längeres Fernbleiben von der Arbeit ist bei der LASIK in der Regel nicht notwendig.

Patienten, die mit der PRK/LASEK Methode behandelt werden, empfehlen wir, ein paar Tage länger für die Erholung der Augen einzuplanen.

Krankschreibung nach der Augenlaserkorrektur

Eine Krankschreibung ist nach der Augenlaserkorrektur in der Regel nicht möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen bewerten die Augenlaserkorrektur als einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff. Daher darf sich der Patient nicht für den Tag der Behandlung oder die Tage nach dem Augenlasern krankschreiben lassen. Der Patient muss sich – je nach Wochentag der Behandlung und empfohlener Korrekturmethode – einen oder mehrere Urlaubstage einplanen.  Da in den meisten Fällen jedoch von einer sehr zügigen Erholungsdauer auszugehen ist,  sind dafür auch nur wenige Urlaubstage nötig. Durch entsprechende Planung des Wunschtermins für die Behandlung lassen sich auch diese auf ein Minimum reduzieren.

Augenlasern ohne Urlaubstage: Das LASIK Wochenende  

Patienten, die unter der Woche sehr stark eingespannt sind oder so wenige Urlaubstage wie möglich für das Augenlasern aufwenden wollen, bieten wir bei Lasik Care regelmäßig unser sogenanntes LASIK Wochenende an:  Die ärztliche Voruntersuchung findet am Freitag statt, die Augenlaserbehandlung am Samstag und sonntags bereits die erste Nachsorgeuntersuchung. Viele LASIK Patienten können so bereits montags wieder Arbeit und Alltag aufnehmen.

Geprüft von: Dr. med. Erik Wölfel

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