Einschränkungen bei der Berufswahl wegen Sehfehlern: das muss nicht sein!

19. Dezember 2016, 17 Uhr Augenlasern, Wissenswertes

Sehfehler wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und/oder Hornhautverkrümmung können unangenehm werden und werden von manchen Personen sogar als ästhetisches Problem empfunden. Teilweise fühlen sich Betroffene auch in ihrer Freizeitgestaltung und insbesondere in der Ausübung bestimmter Sportarten wie zum Beispiel Kontaktsportarten und Wassersport eingeschränkt.

Manche Berufe können nicht mit einem Sehfehler ausgeübt werden

Noch unangenehmer wird es jedoch, wenn aufgrund der Sehfehler der Traumberuf nicht ausgeübt werden kann. Einige Berufe dürfen bei Abhängigkeit von Brille oder Kontaktlinsen, insbesondere bei mittleren bis hohen Dioptrien, nicht ausgeübt werden.

Piloten von kommerziellen Fluglinien dürfen laut EASA Regeln nicht mehr als 5 Dioptrien haben – bei einigen Fluggesellschaften bedeutet jedoch bereits eine deutlich geringere Sehschwäche bereits das Aus im Bewerbungsprozess. Aber auch bei der Polizei und Sicherheitspersonal gibt es Einschränkungen hinsichtlich zugelassener Dioptrien. Verständlich der Hintergrund: Die Abhängigkeit von Sehhilfen birgt Risikopotential und stellt gleichzeitig eine Verletzungsquelle dar. Und sobald dieses Risiko nicht nur den Einzelnen betrifft, sondern die Sicherheit von Mehreren, möchten die Verantwortlichen diese Gefahr ausschließen.

Refraktive Chirurgie als Lösung

Ist der Traumberuf ausgerechnet ein solcher, der einwandfreies Sehen ohne Sehhilfe erfordert, ist die refraktive Chirurgie, also eine Augenlaserbehandlung, die einzige Lösung.

Bei den meisten Personen ist die Sehschwäche durch eine Augenlaserbehandlung korrigierbar. Die Eignungsprüfung muss anhand einer gründlichen Untersuchung der Augen durch einen Spezialisten der refraktiven Chirurgie erfolgen. Zudem kann dieser Spezialist gleichzeitig die am besten geeignete Behandlungsmethode empfehlen.

Die verschiedenen Behandlungsmethoden

Die große Mehrheit der Patienten unterzieht sich einer Laserbehandlung wie zum Beispiel LASIK oder der Oberflächenmethode PRK LASEK. Bei beiden Methoden beseitigt der erfahrene Arzt den Sehfehler mit einer minimalinvasiven Behandlung, die selten länger als 10 Minuten dauert und üblicherweise ambulant durchgeführt wird.

Bei LASIK Behandlungen klappt der Chirurg eine dünne Schicht der Hornhaut beiseite, während bei den Oberflächenmethoden das Epithel (die oberste Zellschicht der Hornhaut) abgelöst wird. Auf die in beiden Fällen freigelegte Fläche wirkt nun für wenige Sekunden der Laser ein und formt die Hornhautoberfläche in die ideale Form. Am Ende der Behandlung wird die oberste Hornhautschicht als eine Art natürliches Wundpflaster wieder zurückgeklappt (Lasik) oder im Fall von PRK Lasek wird für ein paar Tage eine schützende medizinische Kontaktlinse eingesetzt.

Die Laserbehandlung wird modernen Geräten durchgeführt. Diese Geräte enthalten Sicherheitsmechanismen, welche bei den minimalsten Augenbewegungen reagieren. So wird sichergestellt, dass die Behandlung nur genau an den Stellen stattfindet, an denen eine Korrektur nötig ist. Dadurch wird ein ungewollter Schaden am Auge ausgeschlossen.

Üblicherweise empfinden die Patienten kaum Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit einer Laserbehandlung, außer dass sie sich in den ersten Tagen nach der Behandlung schonen und ruckartige Bewegungen vermeiden sollen. Es kann ein leichtes Fremdkörpergefühl an den Augen auftreten und im Normalfall müssen Augentropfen zur Verringerung der Gefahr von Infektionen eingeführt werden.

In den meisten Fällen lässt sich also das Hindernis “Sehschwäche” auf dem Weg zum Traumberuf schnell und einfach aus dem Weg räumen.

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